Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Dezember 1989
§ 62
§ 62 – Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.
Kurz erklärt
- Rentenrechtliche Zeiten werden bei der Schadensersatzberechnung nicht ignoriert.
- Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bestehen, auch wenn rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.
- Die Berücksichtigung dieser Zeiten führt nicht zu einer Reduzierung des Schadensersatzanspruchs.
- Verminderte Erwerbsfähigkeit wird unabhängig von rentenrechtlichen Zeiten behandelt.
- Der Anspruch auf Schadenersatz bleibt vollständig erhalten.